Bewerben in Frankreich
Allgemeines zur Bewerbung in Frankreich
Die wichtigste Voraussetzung im Vorfeld einer Bewerbung in Frankreich
ist die fließende Beherrschung der Landessprache,
denn auch in internationalen Unternehmen
spricht man in Frankreich nahezu ausschließlich
französisch! Gerade aus diesem Grund aber
werden in französischen Firmen oft Fach-
und Führungskräfte mit internationaler Ausrichtung
und entsprechenden Sprachkenntnissen gesucht:
gute Chancen also für frankophile und -phone
Studienabsolventen.
Ingenieure haben besondere Erfolgsaussichten
bei einer Bewerbung, denn der gute Ruf der
deutschen Ingenieursausbildung eilt ihnen
im Ausland voraus.
Bewerben in Frankreich: Ein Tipp
Frankreich hat ein sehr elitäres Hochschulsystem
- der Name der Universität zählt mehr als
die Abschlussnoten des Bewerbers. Wenn die
Universität, an der du studiert hast, auf
irgendeiner »Rangliste« erschienen
ist und einen vorderen Platz belegt hat,
erwähne dies in deiner Bewerbung unbedingt!
Negativ
Berufsanfänger sind in Frankreich sehr jung,
das Durchschnittsalter der Hochschulabsolventen
liegt bei nur 23 Jahren. Wenn du also schon
auf die 30 zugehst, könnte deine Bewerbung
bei einem französischen Personalchef eher
auf Unverständnis stoßen. Positiv: Frauen
haben in Frankreich gute Karrierechancen.
Sie besetzen mit 20% doppelt so viele Führungspositionen
wie in Deutschland. Es ist für französische
Frauen üblich, auch als Mütter berufstätig
zu sein; aus diesem Grund gibt es ein breites
Teilzeitarbeitsangebot, das sogar staatlich
gefördert wird. Praktika sind in Frankreich
leichter zu bekommen als Festanstellungen
- der Einstieg in die Firma deiner Wahl könnte
also auch über diesen Weg erfolgen.
Bewerben in Frankreich - Job finden
Im Kapitel »Kontakte knüpfen« des
Artikels Bewerben im Ausland - Allgemeine Information
wurde bereits aufgezeigt, wie
du von Deutschland aus einen Arbeitsplatz im Ausland
finden kannst. Daneben gibt es
natürlich noch die Möglichkeit,
im Gastland selbst nach einer Stelle zu suchen.
Zusätzlich zum französischen Arbeitsamt ANPE
gibt es für Akademiker und Führungskräfte
in Frankreich eine spezielle Arbeitsvermittlung,
die APEC (Agence pour l'emploi des Cadres),
die von Franzosen kostenlos und von Ausländern
gegen eine geringe Gebühr genutzt werden
kann. Kontaktadresse: APEC, 51, boulevard
Brune, F-75689 Paris Cedex 14. Die APEC gibt
die Zeitschrift »Courrier Cadres«
mit vielen Stellenanzeigen heraus, die auch
von Deutschland aus abonniert werden kann.
Weitere Serviceleistungen sind ein Microfiche-System
in den APEC-Büros, das nicht nur APEC-eigene
Stellenanzeigen enthält, sondern auch zahlreiche
Stellenangebote aus regulären Zeitungen und
Zeitschriften. Die APEC-Mitarbeiter geben
Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen
und Informationen über die Arbeitsmarktsituation
und speisen den Lebenslauf des Bewerbers
in den Minitelservice (vergleichbar mit unserem
Btx) der französischen Telekom ein, der von
Arbeitgebern eingesehen werden kann. Unter
den Minitel-Adressen »3615 APEC«
und »3615 EMPLOITEL« kann auch
der Bewerber Stellenanzeigen abrufen.
Weitere Arbeitsvermittlungen sind die APECITA
(L'Association pour l'emploi des cadres ingénieurs
et techniciens des l'agriculture) für Fach-
und Führungskräfte in der Landwirtschaft
(Adresse: APECITA, 4, rue du Cardinal Mercier,
F-75009 Paris) und die Association Bernhard
Gregory für promovierte Wissenschaftler mit
keiner oder geringer Berufserfahrung. Kontaktadresse:
53, rue de turbigo, F-75003 Paris Cedex 05.
Daneben gibt es natürlich auch in Frankreich
private Arbeitsvermittler, die aber weniger
für Berufsanfänger tätig werden, und die
Möglichkeit, auf konventionellem Weg einen
Arbeitsplatz zu finden, indem man im Internet auf französischen Stellenbörsen sucht oder den Stellenteil
der überregionalen Zeitungen auswertet. Zum
Teil sind diese auch in Deutschland in gut
sortierten Buchhandlungen, vor allem Bahnhofsbuchhandlungen,
erhältlich: z.B. Le Figaro (
www.lefigaro.fr), Le Monde (
www.lemonde.fr), L'express (
www.lexpress.fr) (Stellenanzeigen für Akademiker aus dem
kaufmännischen Bereich), L'expansion (technische
Stellen), Le point (technische Stellen -
www.lepoint.fr), Courrier Cadre (Stellenanzeigen nach Branchen
sortiert, im Abo bei APEC -
www.apec.fr) Rebondir (Monatszeitschrift für Jobsucher mit Informationen zum Arbeitsmarkt, Bewerbungen
und Stellenanzeigen. Selbst ein Stellengesuch aufzugeben ist
in Frankreich unüblich, Initiativbewerbungen
sind dagegen üblich.
Bewerben in Frankreich - Besonderheiten bei
der schriftlichen Bewerbung
Bei einer Bewerbung in Frankreich bestehen deine Unterlagen aus:
› handgeschriebenem Begleitbrief, der eventuell
graphologisch untersucht wird (maschinengeschriebene
Briefe landen häufig im Papierkorb)
› maschinengeschriebenem Lebenslauf, chronologisch
geordnet und 1-2 Seiten lang. Knapp und präzise
formulieren! Die Angabe der Hobbys ist wichtiger
als in Deutschland. Der Lebenslauf wird nicht
datiert oder unterschrieben.
› aktuellem Foto, das aber nicht die strengen
Kriterien der deutschen Bewerbungsfotos erfüllen
muss.
Zeugniskopien und Diplome müssen nicht eingereicht
werden. Dafür erwartet man eine hochwertige
Aufmachung der Unterlagen, edle Papierqualität
und klare Gliederung. Große Bedeutung messen
die Franzosen der Sprache bei. Du solltest
sehr höflich und gewählt und eher zurückhaltend
sein. Anders als in Deutschland wird bei
der Anrede nur Madame, Monsieur oder Messieurs
ohne Nennung des Nachnamens verwendet.
Die Unterlagen werden gefaltet in einem normalen
Briefumschlag versendet. Mappen oder Plastikhefter
sind unnötig.
Bewerben in Frankreich - Vorstellungsgespräch
Im Vorstellungsgespräch werden vor allem
die Allgemeinbildung und die Persönlichkeit
des Bewerbers unter die Lupe genommen. Wichtiger
als die Abschlussnoten ist das Renommee der
Universität, an der der Bewerber studiert
hat.
Gehalt und Sozialleistungen
Obwohl die Lebenshaltungskosten in Frankreich
denen in Deutschland ungefähr entsprechen,
sind die Gehälter 10 - 15% niedriger. Allerdings
sind auch die Sozialbeiträge deutlich niedriger,
so dass die Nettogehälter wieder ungefähr
auf einer Ebene liegen. In hohen Managementpositionen
wird in Frankreich erheblich besser verdient
als in Deutschland.
Arbeitsvertrag/Arbeitszeit/Probezeit
Es existieren in Frankreich zwar keine gesetzlichen
Vorschriften über das Abfassen von Arbeitsverträgen,
doch ist auch hier die Schriftform üblich.
Häufig wird in den Verträgen auf geltende
Tarifverträge hingewiesen. Unbedingt festgehalten
werden sollte die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
die Dauer der Probezeit und die Kündigungsfrist
(innerhalb der Probezeit keine Kündigungsfrist,
Führungskräfte 3 Monate, übrige Arbeitnehmer
1 Monat). Befristete Arbeitsverträge können
in Frankreich für maximal 18 Monate abgeschlossen
werden und müssen schriftlich fixiert werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Frankreich
39 Stunden; allerdings wird von Führungskräften
erwartet, dass sie unentgeltlich mehr arbeiten
und auch nach 19 Uhr noch im Büro bleiben.
Der Urlaubsanspruch beträgt 25 Tage plus
der zwölf gesetzlichen Feiertage. Als Berufsanfänger
hat man jedoch im ersten Jahr der Beschäftigung
überhaupt keinen Urlaubsanspruch.
Weitere Informationen
Bewerber aus EU-Ländern dürfen in Frankreich
3 Monate lang arbeiten, bevor sie eine Aufenthaltsgenehmigung
beantragen müssen. Die »Carte de séjour«
wird bei der Polizei beantragt. Die Aufenthaltsgenehmigung
»Carte de ressortissant d'un Etat de
la C.E.E.« ist fünf Jahre lang gültig
und kann danach verlängert werden.
Ausländische Arbeitnehmer erhalten in Frankreich
eine Sozialversicherungskarte, mit der sie
den gleichen sozialen Schutz genießen und
den gleichen gesetzlichen Regelungen unterliegen
wie die Franzosen. Die Nationalkasse für
Krankenversicherung ist für Kranken-, Mutterschafts-,
Invaliditätsversicherung zuständig. Zwischen
Deutschland und Frankreich gibt es jedoch
ein Abkommen, nach dem es möglich ist, für
eine begrenzte Zeit die eigene Sozial- und
Krankenversicherung beizubehalten.
Durch ein »Doppelbesteuerungsabkommen«
zwischen den beiden Ländern ist übrigens
geregelt, dass Arbeitnehmer nur in dem Land
Steuern zahlen, in dem sie ihr Geld verdienen.