Bewerben in der Schweiz
Rösti und Renditen - Zum Arbeiten in die
Schweiz
Allgemeines über Land und Leute
Die Schweiz ist landschaftlich wie wirtschaftlich
vielfältig und hochattraktiv. Geographisch
setzt sich der Bundesstaat aus 26 Kantonen
mit einer Einwohnerzahl von rund 7,59 Millionen
Einwohnern auf 41'285 km² zusammen. Bundesstadt
ist Bern. Die größte Stadt des Landes ist
Zürich. Zu anderen bekannten (Groß-)Städten
zählen Lausanne, Genf, Basel, Luzern und
St. Gallen.
Traditionell ist die Schweiz politisch neutral
und wirtschaftlich unabhängig. Das zeigt
sich u.a. darin, dass sie weder Mitglied
der EU noch des Europäischen Währungsverbundes
ist. Allerdings gehört die Schweiz verschiedenen
regionalen Wirtschaftsgruppierungen, entscheidenden
internationalen Organisationen sowie als
Vollmitglied den Vereinten Nationen an. Währungseinheit
ist der Schweizer Franken (CHF), wobei 100
Rappen einem Franken entsprechen.
Das Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland
ist seit langem nachbarschaftlich gut und
freundlich gestimmt. Auch in Bezug auf die
Öffnung des Arbeitsmarktes. Nach Angaben
des Schweizer Statistikamtes arbeiteten 2007
insgesamt 115.000 Deutsche in unserem Nachbarland
und stellten somit eine der größten Gruppen
von Gastarbeitern im Land.
Bewerben in der Schweiz - Wirtschaft/Chancen
auf dem Arbeitsmarkt
Die Schweizer Wirtschaft steht weltweit für
Solidität, Stabilität und Präzision. Obwohl
mittelgroße und kleinere Betriebe vorherrschen,
gibt es eine Reihe von weltweit tätigen Großkonzernen.
In zahlreichen Technologiefeldern hat die
Schweiz international eine Spitzenstellung.
Dabei handelt es sich überwiegend um traditionelle
Bereiche wie Uhrenindustrie, Textilindustrie,
Werkzeug- und Maschinenindustrie sowie Metallverarbeitung.
Technologisch führend ist die Schweiz in
den Bereichen Farbenherstellung, Agrochemie,
Pharmaindustrie und Medizintechnik. Ebenfalls
zu nennen sind die Antriebstechnik, der Gasturbinenbau
und die Leistungselektronik.
Weltweit gleichermaßen bekannt wie die Schweizer
Präzisionsuhren sind Schweizer Banken, Finanz-
und Versicherungsunternehmen. Handel, Dienstleistungs-
und Baugewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung
sowie das Gastgewerbe gehören zu den wichtigsten
Wirtschaftszweigen des Landes. Dabei stellt
Deutschland den größten Handelspartner der
Schweiz dar, gefolgt von den USA, Frankreich,
Italien und Großbritannien. Die Wirtschaft
der Schweiz hat in den letzten Jahren geringfügige
Einbußen zu verkraften gehabt, dennoch herrscht
quasi Vollbeschäftigung. Im September 2007
lag die Arbeitslosenquote bei 2,5%.
Normalerweise können Schweizer Arbeitgeber
Ausländer nur unter bestimmten Voraussetzungen
einstellen. Da jedoch in vielen Bereichen
die Arbeitsstellen nicht mehr mit Einheimischen
besetzt werden können, hat sich die Situation
zum Vorteil der Gastarbeiter verändert. Trotz
»Inländervorrang« und der Kontingentierung
von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen
steigt die Anzahl ausländischer Erwerbstätiger
in den letzten Jahren weiter an.
Sprache
Die Schweiz hat drei große Sprachräume: im
Norden, in der Zentralschweiz und im Osten
des Landes spricht man Deutsch oder Schweizer-Deutsch,
im Westen Französisch und im Kanton Tessin
und Teilen von Graubünden spricht man Italienisch.
Deutlich werden diese Sprachgrenzen im täglichen
Leben schnell, denn viele Schweizer sprechen
nur »ihre« jeweilige Sprache. Trotz
der gemeinsamen Schriftsprache kann man also
nicht davon ausgehen, als Deutscher überall
problemlos weiter zu kommen.
Bewerben in der Schweiz - Praktikum oder
Job finden
Einen Job in der Schweiz zu finden gestaltet
sich bedeutend schwieriger als in anderen
europäischen Ländern, da sie weder Mitglied
der EU noch des Europäischen Wirtschaftsraumes
ist. Generell wird eine Aufenthaltsbewilligung
- die eine Arbeitsbewilligung einschließt
- nur dann erteilt, wenn ein schweizerischer
Mitbewerber die geforderten Voraussetzungen
nicht in demselben Umfang erfüllt.
Jedem Kanton steht ein bestimmtes Kontingent
an Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung,
das regelmäßig neu festgesetzt wird. Bewerber
aus der EU werden bei der Vergabe vorrangig
behandelt. Ein Ausweg kann ein Job über das
»Gastarbeiterabkommen« (s.u.) sein,
in der Schweiz »Stagiaires« genannt.
Dieses Abkommen eröffnet Erwerbstätigen die
Möglichkeit, ohne die lästige Aufenthaltsbewilligungsprozedur
für mind. 12 und maximal 18 Monate in der
Schweiz zu arbeiten.
Als Arbeitssuchender darf man sich drei Monate
lang ohne Aufenthaltsbewilligung zum Zweck
der Stellensuche in der Schweiz aufhalten.
Die öffentliche Arbeitsvermittlung greift
jedoch nicht für ausländische Arbeitskräfte,
die sich aus dem Ausland heraus in der Schweiz
bewerben wollen. Alternativen sind Berufsverbände
und private Institutionen.
Vielversprechend ist auch die Recherche
über Internet oder Zeitungsannoncen. Eine
Liste der wichtigsten Zeitungen der Schweiz
findest du unter
www.zeitung.ch
Bewerben in der Schweiz - Besonderheiten
bei der schriftlichen Bewerbung
Wie in Deutschland gehören auch in der Schweiz
zu einer schriftlichen Bewerbung:
› ein einseitiges Anschreiben
› ein datiertes und mit Namen versehenes
Lichtbild
› ein maximal zweiseitiger, chronologisch
aufgebauter und unterschriebener Lebenslauf
und Zeugniskopien
Weitere Qualifikationsnachweise solltest
du nur auf Anfrage beilegen. Bewerber werden
in der Schweiz weniger wegen konkreter Studienergebnisse,
sondern vor allem aufgrund bestimmter Persönlichkeitsmerkmale
ausgesucht. Es werden daher gerne Referenzen
und sehr häufig graphologische Gutachten
eingeholt. Auch werden Lebenslauf und Bewerbungsschreiben
gründlich analysiert.
Das Auswahlverfahren entspricht dem in Deutschland:
in Form von strukturierten Interviews oder
durch ein Assessment-Center werden die idealen
Bewerber gesucht.
Arbeitsvertrag/Probezeit/Arbeitszeit
Schweizer sind sehr korrekt, deshalb bekommen
Arbeitnehmer auch einen schriftlichen Vertrag,
in dem alle wichtigen Punkte des Beschäftigungsverhältnisses
aufgeführt sind. Das schweizerische Arbeitsrecht
sieht eine Probezeit von einem Monat vor,
die unter Umständen auf bis zu drei Monate
ausgedehnt werden kann. Die Kündigungsfrist
nach der Probezeit beträgt, je nach Dauer
des Beschäftigungsverhältnisses, ein bis
zwei Monate. Einen Kündigungsschutz nach
deutschem Muster gibt es in der Schweiz nicht.
Die wöchentliche Arbeitszeit liegt in der
Schweiz im Durchschnitt bei 40 Stunden, im
allgemeinen verteilt auf fünf Arbeitstage.
Pro Tag dürfen höchstens zwei Überstunden
gemacht werden, die durch Freizeit abgegolten
werden sollen. Ist dies nicht möglich, wird
ein Überstunden-Aufschlag von 25 Prozent
gezahlt.
Bei der Urlaubsgewährung sind die Schweizer
Gesetze großzügig: jedem Arbeitnehmer stehen
mindestens 4 Wochen voll bezahlter Urlaub
zu, viele Arbeitsverträge sehen noch deutlich
mehr Urlaub vor.
Gehälter und soziale Versicherungen
Die Gehälter in der Schweiz sind - verglichen
mit den EU-Ländern - sehr hoch. Weltweit
verzeichnet die Schweiz das höchste Pro-Kopf-Einkommen.
Auch das durchschnittliche Anfangseinkommen
für Hochschulabsolventen liegt in der Schweiz
höher als in Deutschland. Da jedoch das Leben
in der Schweiz sehr kostspielig ist und die
Lebenshaltungskosten (auch Wohnen, Krankenkasse,
Steuern) 30-50 Prozent über dem Niveau der
umgebenden Länder liegt, relativiert sich
ein so hohes Gehalt leider wieder.
An sozialen Versicherungen sind obligatorisch:
Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Eine Krankenversicherung (zumindest eine
Grundversicherung) ist ebenfalls Pflicht,
muss jedoch selbst organisiert werden, die
Prämie wird nicht vom Lohn einbehalten. Deutsche
Arbeitnehmer können generell jeder Krankenkasse
beitreten.
Aufenthaltsformalitäten
Für den Stellenantritt in der Schweiz benötigt
man einen gültigen Pass oder Personalausweis,
einen Arbeitsvertrag und eine Aufenthaltsbewilligung,
die das Recht zur Arbeitsaufnahme einschließt.
Die Aufenthaltsbewilligung wird vom Arbeitgeber
vor Stellenantritt bei der kantonalen Fremdenpolizei
beantragt und dem neuen Arbeitnehmer per
Post an seine Heimatadresse geschickt. Erst
dann kann er ungehindert zum Zweck der Arbeitsaufnahme
in die Schweiz einreisen. Die Aufenthaltsbewilligung
wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt.
Studenten erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung
für ein Jahr, die jeweils für die Dauer des
Studiums verlängert werden kann.
Junge Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren
mit abgeschlossener Berufs- oder Hochschulausbildung
können über das so genannte »Gastarbeiterabkommen«
Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt erhalten.
Das Gastarbeiterabkommen erlaubt eine Beschäftigung
von 12 Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit
auf insgesamt 18 Monate. Die sonst üblichen
Vergabekriterien der Aufenthaltsbewilligung
spielen hierbei keine Rolle. Antragsvordrucke
zum Gastarbeiterabkommen gibt es bei der
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
der Bundesagentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de