Master im Steuerrecht
Ein Beitrag von Prof. Dr. Ingrid C. Huber-Jahn, Professorin für betriebliche Steuerlehre der Fakultät Betriebswirtschaft an der
Hochschule München
Der Studiengang »Master Betriebliche Steuerlehre« oder »Master of Taxation« ist ein betriebswirtschaftlicher Masterstudiengang mit steuerrechtlichem Schwerpunkt. Das Masterstudium bereitet die Absolventinnen und Absolventen auf anspruchsvolle Tätigkeiten und den Einstieg in Fach- und Führungspositionen in den Bereichen Steuerberatung. Wirtschaftsprüfung und Leitung Rechnungswesen u. ä. vor. Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums kann auch die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifikation in einem anschließenden Promotionsstudium sein.
Welche Trends sind festzustellen?
Die starke Nachfrage nach Steuerfachleuten sowohl in Kanzleien als auch in der Wirtschaft ist seit Jahren ungebrochen und wird, nicht zuletzt wegen der Generationenübergabe vieler Kanzleien, voraussichtlich immer noch weiter steigen. Gleichwohl ist die Steuerberatung in Deutschland, anders als in den meisten anderen EU-Staaten, kein freies Gewerbe, sondern hochreguliert. Die fachliche Qualifikation der umfassend zur Steuerberatung befugten Berufsträger gilt als äußerst herausfordernd, und insbesondere die Steuerberaterprüfung zählt nach Auffassung vieler Experten zu den anspruchsvollsten Berufsprüfungen Deutschlands. Mit einem Masterabschluss und einem daran anschließenden Steuerberaterexamen sind die Aussichten für Steuerfachleute bzw. Steuerberater langfristig exzellent.
Was macht diesen Studiengang aus?
Zusätzlich zum Masterabschluss als wissenschaftliche Vertiefungsqualifikation, erwerben Sie alle Kenntnisse und Fähigkeiten als Voraussetzung für eine erfolgreiche Steuerberaterprüfung. Weitere, zum Teil teure Vorbereitungslehrgänge, sind nicht notwendig.
Wie sind die Karriereperspektiven von Absolventen dieses Studienganges?
Wie oben schon ausgeführt, sind die Perspektiven hervorragend. Nach Abschluss des Masterstudiums kommen als Berufsfelder kleinere und mittlere Steuerberatungskanzleien (mehr breit gefächertes Aufgabengebiet), eine der großen Steuerberatungs- / Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (big 4, eher enges spezialisiertes Aufgabengebiet) und auch die Steuerabteilungen von Unternehmen in Frage. Nach erfolgreichem Berufsexamen besteht immer die Möglichkeit, sich selbständig zu machen oder sich in eine kleine oder mittlere Steuerberatungsgesellschaft einzukaufen. Karrieremöglichkeiten in einer der big4 Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften sind interessant, aber längerfristig orientiert. Für viele sind daher die Karriereperspektiven in großen Gesellschaften auf eine Partnerschaft ausgerichtet.
Was würden Sie Studenten aus Ihrer Sicht für die Karriereplanung und den Berufseinstieg empfehlen?
Am Anfang für eine erfolgreiche Karriere steht die Entscheidung, ob man eher in einem (Groß-) Unternehmen bzw. in einer Kanzlei angestellt oder doch lieber möglichst früh selbstständig sein möchte. In jedem Fall ist es für eine erfolgreiche Karriere in der Steuerbranche von Vorteil, wenn nicht sogar ein »MUSS«, die Steuerberaterprüfung anzustreben. Jedoch ist man mit den meisten Bachelorstudiengängen nicht unbedingt ausreichend auf den Berufsstart in der Steuerbranche vorbereitet. Dies gilt auf jeden Fall für alle Bachelorabschlüsse ohne einen Schwerpunkt im Steuerrecht oder Rechnungswesen. Daher sollte man, wenn man sich für die Branche interessiert, langfristig die Weichen stellen, d.h. während des Bachelors auf jeden Fall einen Schwerpunkt Steuern oder Rechnungswesen absolvieren und anschließend die Steuerberaterprüfung einplanen. Einfacher, weil viel tiefergehend vorbereitet, wird diese auf jeden Fall mit einem berufsbegleitenden Masterstudiengang betriebliche Steuerlehre.
Welchen Unterschied gibt es zwischen Bachelor- und dem Master-Studiengang?
Einfach zusammengefasst: die fachliche Tiefe. Der betriebswirtschaftliche Bachelorstudiengang an der Hochschule München ist ein BWL Bachelor mit z.B. Schwerpunkt Steuern und Rechnungswesen. Der Master of Taxation ist ein steuerrechtlicher Studiengang mit der Ergänzung einiger betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Themen, die für den Steuerberater in der beruflichen Praxis eine Bedeutung haben (z.B. Personalführung, Handels- und Gesellschaftsrecht).
Kurzvita
Prof. Dr. Ingrid C. Huber-Jahn
Berufliche Tätigkeit
› 5 Jahre in leitender Position bei verschiedenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie 2 Jahre bei einer Unternehmensberatungsgesellschaft
› Lehrtätigkeit an der Universität Riga, Madrid sowie in Glasgow und Ljubljana
› 1994 bis 1996: Ruf an die FH Bielefeld als Professorin für Steuerrecht
› Seit 1996 Ruf an die FH München als Professorin für Steuerrecht
Lehrgebiet: Betriebliche Steuerlehre, Unternehmensprüfung
Arbeitsschwerpunkte:
› Erbschaftsteuerliche und schenkungsteuerliche Gestaltung bei Betriebs- und Privatvermögen
› Internationales Steuerrecht und Internationalisierung mittelständischer Betriebe
› Steuerbilanzierung
› Projektmanagement bei kleinen und mittleren Unternehmen im europäischen Binnenmarkt
› Venture Capital im Mittelstand
Hochschule München berichtet über die Karriere im Steuerrecht.