Der Arbeitsvertrag als Trainees
Viele Unternehmen bieten ihren Trainees von Beginn an einen
unbefristeten Arbeitsvertrag an. Das zeigt, wie wichtig die Gewinnung und Bildung hochqualifizierter Fach- und Führungskräfte für die Unternehmen ist. Es kommt aber auch vor, dass du für die Dauer des Traineeprogramms einen befristeten Vertrag erhältst.
Befristete Arbeitsverträge werden durch das Gesetz zur Teilzeitarbeit und Befristung (TZBfG) geregelt - auch für Trainee-Verträge.
Trainee Programme mit befristetem Arbeitsvertrag unterliegen der kalendermäßigen Befristung und dürfen somit eine Beschäftigungsdauer bis zu 24 Monaten erreichen. Alle Regelungen zu Vertragsdauer, Probezeit, Kündigung, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub und Aufgabenbereich sollten im Trainee-Vertrag schriftlich festgehalten werden. Ist im befristeten Arbeitsvertrag beispielsweise keine Kündigungsfrist festgehalten, ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von vier Wochen nicht zulässig, in diesem Fall greift dann die gesetzliche Regelung. Dann erhält man Anspruch auf Weiterbezahlung, bis der Vertrag ausgelaufen ist. In der Probezeit ist eine Kündigung von beiden Seiten aus problemlos möglich. Worauf du ebenfalls achten musst, ist die Beschreibung deines Aufgabenbereichs. Die verschiedenen Stationen / Abteilungen sollten unbedingt im Vertrag mitaufgeführt werden. Bei einer Nichteinhaltung, während deines Programms, kannst du dich immer auf deinen Trainee-Vertrag berufen und dein Recht auf ein faires Traineeprogramm einfordern. Zudem sollten im Trainee-Vertrag auch die Krankheitsregelungen, das Haftungs- und Urheberrecht, die Verschwiegenheitsvereinbarung sowie die Datenschutzregelungen schriftlich festgehalten werden. Diese Punkte sollten auch in einem unbefristeten Arbeitsvertrag enthalten sein.
Berufsstart informiert über den Arbeitsvertrag eines Trainees