Urlaubsregelungen für Traineestellen
Für dich gelten die gleichen Urlaubsregelungen, wie für alle Arbeitnehmer. Der gesetzliche Mindestanspruch beläuft sich dabei auf 24 Werktage (Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage) bezahlten Erholungsurlaub pro Jahr. Allerdings nur, wenn du 6 Tage die Woche (auch am Samstag) arbeitest. Wenn du allerdings nur eine 5-Tage-Woche hast liegt dein
gesetzlicher Urlaubsanspruch nur noch bei 20 Tagen pro Jahr. Im Normalfall gewährt dir ein Unternehmen aber immer zwischen 25 und 30 Urlaubstagen jährlich. Wenn du am 15. des Monats deine Trainee-Stelle beginnst, verfällt der Urlaubsanspruch für diesen Monat.
Für jeden Monat in Vollbeschäftigung steht dem Trainee 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs zu (24 Urlaubstage im Jahr bedeutet im Schnitt 2 Urlaubstage pro Monat).
Berufsstart informiert über den Urlaubsanspruch als Trainee