Interviewpartner
Für 77% der von Herrn Schnackertz befragten Unternehmen ist Auslandserfahrung keine Selbstverständlichkeit und
somit keine Einstellungsvoraussetzung. Wie ist das in Ihrem Unternehmen?
Dass Bewerberinnen und Bewerber Auslandserfahrung mitbringen, kann für manche Stellen sinnvoll sein, ist aber keine Pflicht.
Was ist wichtiger für den Berufsstart eines Bachelor-Absolventen: das Einhalten der Regelstudienzeit oder die
Auslandserfahrung? Unter welchen Umständen kann ein Auslandsaufenthalt eine verlängerte Studienzeit
ausgleichen?
Grundsätzlich ist eine etwas verlängerte Regelstudienzeit für uns kein Ausschlusskriterium für eine Einstellung. Das gilt besonders dann, wenn die Kandidatin oder der Kandidat die Zeit für Praktika, Auslandsaufenthalt o. ä. genutzt hat.