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Bewerbungsschreiben Gehaltsvorstellung

Die wahrscheinlich schlimmste Vorstellung für jeden Bewerber - die Gehaltsfrage. Sollte in einer Stellenanzeige vermerkt sein, dass du deine Gehaltsvorstellungen angeben sollst, ist die Beantwortung ein Muss.

Nicht selten wenden sich Stellenanzeigen sowohl an Hochschulabsolventen, aber auch an Young Professionals. Die Angabe zum Gehalt ist für Letztere ein wichtiges Kriterium, um eine Stelle zu wechseln. Sie haben somit großes Interesse bereits in den schriftlichen Bewerbungen, also im Anschreiben der Bewerbungsunterlagen, ihren Gehaltswunsch anzugeben. Ganz anders sieht es oft bei den Hochschulabsolventen aus. Wer gerade sein Studium beendet, tut sich oft schwer das eigene Gehalt in den Bewerbungen einzuschätzen. Wie also umgehen mit der Aufforderung in den Stellenanzeigen, ein Gehaltswunsch in Bewerbungsunterlagen anzugeben.
Im Bewerbungsprozess musst du dich sowieso spätestens zum Vorstellungsgespräch mit dem Thema beschäftigen. Also warum nicht gleich, wenn du deine Bewerbungsmappe zum Unternehmen schickst? Mit Berufsstart Gehalt und den aktuellen Daten auf berufsstart.de kannst du dich schnell und bequem über die aktuellen Gehälter informieren. Darüber hinaus helfen dir Angaben zu den Tarifgehältern der Branche oder das Gehalt von Personen, die in den jeweiligen Branchen arbeiten. Aus diesen Informationen kannst du dein persönliches Wunschgehalt ermitteln, welches du dann in deine Bewerbungsunterlagen schreiben kannst.

»Tipp: Nutze den Service von Berufsstart und informiere dich über die aktuellen Gehälter.«



Auch als Berufseinsteiger erwähnst du in deinen Bewerbungen dieses Gehalt im letzten Absatz im Anschreiben. Du wirst immer ein Brutto-Jahresgehalt erwähnen. So könnte der Satz lauten: „ich stelle mir ein Gehalt von 55.000 Euro vor.“ oder „Für diese Position sehe ich ein Gehalt von 55.000 Euro als angemessen an.“

Nein, du möchtest als Berufseinsteiger im Anschreiben deiner Bewerbungen noch keine Angaben zu einem konkreten Gehaltswunsch machen. Denn die Stellenausschreibung beschreibt nur ungenügend die zu erwartenden Tätigkeiten und Verantwortung. Gerade als Berufseinsteiger lassen sich Stellenprofil oft schwer einschätzen. Doch was nun? Einfach gar nichts zu erwähnen, ist kein guter Weg, wenn in der Stellenausschreibung um eine Gehaltsangabe gebeten wird. Hier eine gute Bewerbungsvorlage für diesen Fall. Damit kannst du dich darum drücken, eine konkrete Zahl zu nennen. In dieser Bewerbungsvorlage lautet der Satz im Bewerbungsschreiben: „Ich erwarte ein Gehalt, das meinen Kompetenzen und Erfahrungen entspricht.“ Damit hast du dich zum Gehalt geäußert, aber keine konkrete Angabe gemacht. Du stellst aber klar heraus, dass du dir deinem Wert bewusst bist. Zum Vorstellungsgespräch solltest du aber konkrete Vorstellungen mitbringen.

»Tipp: Wenn du keine konkrete Zahl zum Gehalt in dein Anschreiben setzen möchtest kannst du Folgendes schreiben: „Ich erwarte ein Gehalt, dass meinen Qualifikationen entspricht“.«



Bewerbungsschreiben: Gehalt immer im Anschreiben angeben?
Angaben zum Gehalt musst du auch als Hochschulabsolvent oftmals schon in der schriftlichen Bewerbung machen. Freiwillig, wenn es nicht gefordert ist, solltest du keine Angaben machen. Denn eigentlich gehört das Thema ins das Vorstellungsgespräch.

Wichtig: Angaben zum Gehalt nur dann im Anschreiben einfügen, wenn es in der Stellenanzeige explizit gefordert wird.

Bewerbungsschreiben: Gehaltsangebe im Online Bewerbungsbogen
Im Online Bewerbungsbogen sieht die Sache meist ganz anders aus. Bei diesen Bewerbungsvorlagen wird die Gehaltsangabe nicht in einem Freitextfeld zum Anschreiben untergebracht, sondern die Unternehmen fragen dies in einem getrennten Feld in den online Bewerbungen konkret ab. Es bleibt dir somit nichts anderes übrig, als sich Gedanken zu der Gehaltsfrage zu machen und einen konkrete Summe (Brutto Jahresgehalt oder Brutto Monatsgehalt) in dem Feld der Bewerbungsvorlagen einzutragen.

»Wichtig: Im Online Bewerbungsbogen musst du in der Regel konkrete Angaben zum Gehalt eintragen.«

zuletzt aktualisiert am 24.07.2018
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