Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat als oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland folgende Aufgaben:
Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes sowie Verfolgung von Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit des Bundes, insbesondere von terroristischen Gewalttaten, Landesverrat und Spionage. Er nimmt Tätigkeiten von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes wahr, § 1 Nr. 5 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung.
Geplante Einstellungen für 2025
Absolventen: keine Angabe
Trainees: keine Angabe
Praktikanten: keine Angabe
Abschlussarbeiten: keine Angabe
Werkstudenten: keine Angabe
Duale Studenten: keine Angabe
Gesuchte Fachrichtungen
verschiedene Fachrichtungen, je nach Funktion.