Einladung zum Vorstellungsgespräch
Meistens wird dir deine Einladung zum Vorstellungsgespräch per E-Mail zugestellt. Manche Personaler greifen sogar gleich zum Telefon, um mit der Einladung auch gleich Näheres zum Termin zu besprechen. Egal wie, es ist Einiges zu beachten, um erste Fettnäpfchen zu vermeiden
Einladung zum Bewerbungsgespräch: Termin bestätigen
Wie dir die Überschrift schon signalisiert, ist es unbedingt notwendig den Termin, der in der Einladung zum
Bewerbungsgespräch vorgeschlagen wurde, zu bestätigen. Liegt der Termin für dich ungünstig, da du ggf. nebenbei einen
Job hast oder noch Prüfungen anstehen, ist es möglich, um eine Verschiebung zu bitten. Zumindest bei einem klassischen Einzelinterview sollte dies immer möglich sein. Anders sieht es mit einer Verschiebung des Termins aus, wenn du zu einem
Assessment Center eingeladen wirst. Hier musst du dich dann darum kümmern, die anderen Termine, die du hast, zu verschieben.
Wie bestätigst du den Termin an besten? Am einfachsten wäre es natürlich, den Termin zum
Vorstellungsgespräch mittels einer E-Mail zu bestätigen. Doch bleiben dann oftmals viele Fragen offen, denn auf dein
Bewerbungsgespräch solltest du dich gut vorbereiten. Deshalb solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, beim
Arbeitgeber anzurufen. Dann kannst du das Bestätigungsgespräch mit ein paar klärenden Fragen rund um den Ablauf des Vorstellungsgesprächs verbinden. Um dir hier einen Leitfaden zu geben, findest du im Folgenden ein paar Tipps und Vorschläge für deine Fragen.
Einladung zum Bewerbungsgespräch: typische Fragen
Sicherheit im
Bewerbungsgespräch bedeutet, als Bewerber möglichst viele Infos und Antworten zu Ablauf und Inhalt zu bekommen. Deshalb solltest du etwas Zeit investieren und alle wichtigen und relevanten Fragen notieren. So entgeht dir kein für dich wichtiges Thema.
In einem Telefonat lassen sich die Fragen natürlich schnell beantworten und es ergeben sich im Gespräch vielleicht noch weitere Themen. Doch nicht immer ist das machbar. Bei großen
Unternehmen erreicht man nicht unbedingt die richtigen Ansprechpartner, um Antworten auf deine Fragen zu bekommen. Du kannst in diesem Fall deine Fragen als Bewerber selbstverständlich auch per E-Mail stellen.
Um dir das Spektrum möglicher Fragen, die du als Bewerber bei der Bestätigung des Termins zum
Vorstellungsgespräch stellen kannst, einmal vorzustellen, hier Beispiele von möglich Themen.
Checkliste zur Bestätigung des Termins zu Vorstellungsgesprächen:
• Wie lange wird das Gespräch dauern?
• Wer wird an dem Gespräch teilnehmen?
• Wer leitet das Gespräch?
• Wo wird das Gespräch stattfinden?
• Was wird mich erwarten?
• Muss ich etwas vorbereiten?
• Muss ich etwas mitbringen?
• Werde ich zukünftige Kollegen kennenlernen?
• Besteht die Möglichkeit das Arbeitsumfeld zu sehen?
• Muss ich auch Tests oder Aufgaben zu lösen sein?
• Werden weitere Gespräche folgen?
• Wie viele Gespräche sind bei dem Auswahlverfahren geplant?
Diese Checkliste soll dir aufzeigen, welches Spektrum an Fragen du als Bewerber bei der Bestätigung des Gesprächs stellen kannst. Zu wissen, wie das ganze abläuft kann viel von deiner Nervosität wegnehmen. Eine ganz andere Frage kann bei Gesprächen, zu denen du eine längere Anfahrt hast relevant sein.
Einladung zum Bewerbungsgespräch: Fahrtkosten
Eigentlich ist das
Unternehmen verpflichtet, dir deine
Fahrtkosten oder zumindest eine Pauschale hierzu zu erstatten. Allerdings sind immer weniger
Unternehmen dazu bereit. Einige schreiben sogar schon in Ihrer Einladung, dass keine
Fahrtkosten erstattet werden. Das ist nicht schön, aber du weißt von vornherein Bescheid.
Steht nichts in der Einladung, solltest du die Frage nach der Fahrtkostenerstattung bei der Bestätigung des Bewerbungsgesprächs immer dann stellen, wenn du eine längere und kostenintensive Anfahrt zum Unternehmen hast. Denn hier ist es für dich wichtig, vorher zu wissen, ob die Fahrt erstattet wird, damit du die Reise entsprechend kostengünstig planen kannst.
Auch wenn du nur eine kurze Anfahrt hast, solltest du auf alle Fälle alle Belege aufbewahren. Du kannst diese Kosten später beim
Unternehmen einreichen oder zumindest steuerlich geltend machen. Bist du arbeitssuchend gemeldet, kann es durchaus auch Zuschüsse von der Arbeitsagentur für die Fahrt zum
Vorstellungsgespräch geben.
Einladung zum Bewerbungsgespräch: Absagen
Natürlich kannst du jederzeit Einladungen zum
Vorstellungsgespräch auch absagen. Vielleicht hast du ja schon eine andere Jobzusage erhalten. Hierbei solltest du aber immer bedenken, dass erst der schriftliche
Arbeitsvertrag eine verbindliche Zusage ist. Bei einer mündlichen Zusage eines Unternehmens, kann es als Bewerber durchaus Sinn machen, ein noch ausstehendes Gespräch bei einem anderen
Unternehmen durchzuführen und nicht abzusagen.
Wenn du dich aber doch entschließt ein
Vorstellungsgespräch komplett abzusagen, solltest du dabei sehr höflich sein. Vielleicht willst du dich ja später dort nochmals bewerben. So kannst du in so einem Fall zum Beispiel schreiben: „Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen in meine Person und meine Qualifikation. Ich möchte jedoch den Termin zum
Vorstellungsgespräch am… absagen, weil sich meine Perspektiven in eine andere Richtung entwickelt haben.“
»Wichtig: Sagst du ein Vorstellungsgespräch endgültig ab, bleibe höflich. Du willst dich dort eventuell später nochmal bewerben.«
Habe als Bewerber keine Angst davor, ein vereinbartes Gespräch zu verschieben, weil etwas dazwischen gekommen ist. Heutzutage sind Bewerber die Mangelware und man wird dir antworten und dir gerne einen Ersatztermin anbieten.
Einladung zum Bewerbungsgespräch: Anfang der Vorbereitung
Mit der Einladung beginnt deine Vorbereitungsphase auf das Gespräch. Viele weitere Artikel dieser Reihe helfen dir
das Vorstellungsgespräch erfolgreich zu meistern.
zuletzt aktualisiert am 14.07.2022
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