Gehalt - Butto - Netto
Verhandelt wird über das Bruttojahresgehalt. Doch auf dem Weg zum eigenen Konto öffen sich so einige Hände, die vom Bruttogehalt etwas einbehalten. Was alles abgezogen wird, erfährst du hier.
Steuern
Ja |
100,00 % |
Nein |
0,00% |
egal |
0,00% |
antworten die teilnehmenden Unternehmensvertreter |
Teilnehmende Unternehmen: 1
Letzter Eintrag zur Umfrage am 01.01.1970
Bruttojahresgehalt - 48.000,00 - Angaben in Euro
Monatliches Bruttogehalt | 4.000,00 |
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Steuern |
Lohnsteuer | 239,33 |
Solidaritätszuschlag | 0,0 |
Kirchensteuer | 21,53 |
Steuern gesamt | 260,86 |
|
Sozialabgaben |
Rentenversicherung | 372,00 |
Arbeitslosenversicherung | 52,00 |
Krankenversicherung | 326,00 |
Pflegeversicherung | 92,00 |
|
Sozialabgaben gesamt | 842,00 |
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Monatliches Nettogehalt | 2.897,14 |
Steuererstattung
Am Ende des Steuerjahres kannst du mit deiner Einkommenssteuererklärung eventuell auf eine Steuererstattung hoffen. Zwar werden bei der Lohnsteuer, die nach Tabellen berechnet wird, auch schon bestimmte Pauschbeträge zum Beispiel für Altersvorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten einbehalten, aber es lohnt sich Belege über das Jahr zu sammeln. Denn wenn die Ausgaben im Laufe eines Jahres höher als der Pauschbetrag sind, kannst du mit einer Steuererstattung rechnen und bekommst von deiner Vorauszahlung wieder etwas zurück. Gerade als Berufseinsteiger sind die Werbungskosten oftmals recht hoch. Zu ihnen zählen zum Beispiel Bewerbungskosten, Umzugskosten, Kosten für doppelte Haushaltsführung, Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder auch Kosten für Arbeitsmittel (Laptop, Tablet etc.). Wird der jeweilige Pauschbetrag überschritten, werden die Belege wichtig.
Sozialabgaben
Ein weiterer Abgabenblock sind die Sozialabgaben. Hierzu gehört die Kranken- und Pflegeversicherung. Da lohnt sich ein vergleichender Blick, denn gerade mit dem Berufseinstieg ist der Moment günstig, sich eine Krankenkasse zu suchen, die gute Leistung für einen angemessenen Beitrag bietet. Durch deine Wahl können die Sozialabgaben variieren. Fast die Hälfte deines Beitrages zur Kranken- und Pflegeversicherung trägt der Arbeitgeber. Du musst aber je nach Kasse von 0,3 bis zu 1,5 Prozent mehr zu deiner Hälfte dazu bezahlen. Das ist dein zusätzlicher Eigenanteil. In unserem Beispiel sind wir von einer höheren Zuzahlung zu deiner Hälfte von 1,1 Prozent ausgegangen. Zu den Sozialabgaben zählt auch dein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung.
Auch hier übernimmt der Arbeitgeber seinen Teil. Wenn du schon ans Alter denkst oder dir zum Beispiel mit einem Bausparvertrag etwas ansparen möchtest, könntest du mit einer Anlage zu vermögenswirksamen Leistungen noch etwas mehr von deinem Arbeitgeber bekommen. Allerdings verpflichtest du dich, den gleichen Betrag von deinem Gehalt dazu zu legen. Es sind kleine Beträge, die hier zum Tragen kommen und eine solche Anlage solltest du langfristig sehen. Bei der Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch lohnt es sich, zumindest einmal nachzufragen, ob der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen mitträgt.
Beispiel 1 - Berufseinsteiger, ledig
Bruttojahresgehalt - 48.000,00 - Angaben in Euro
Monatliches Bruttogehalt | 4.000,00 |
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Steuern |
Lohnsteuer | 555,58 |
Solidaritätszuschlag | 0,0 |
Kirchensteuer | 50,00 |
Steuern gesamt | 605,58 |
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Sozialabgaben |
Rentenversicherung | 372,00 |
Arbeitslosenversicherung | 52,00 |
Krankenversicherung | 326,00 |
Pflegeversicherung | 92,00 |
|
Sozialabgaben gesamt | 842,00 |
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Monatliches Nettogehalt | 2.552,42 |
Beispiel 2 - Berufseinsteiger, verheiratet
Bruttojahresgehalt - 48.000,00 - Angaben in Euro
Monatliches Bruttogehalt | 4.000,00 |
|
Steuern |
Lohnsteuer | 239,33 |
Solidaritätszuschlag | 0,0 |
Kirchensteuer | 21,53 |
Steuern gesamt | 260,86 |
|
Sozialabgaben |
Rentenversicherung | 372,00 |
Arbeitslosenversicherung | 52,00 |
Krankenversicherung | 326,00 |
Pflegeversicherung | 92,00 |
|
Sozialabgaben gesamt | 842,00 |
|
Monatliches Nettogehalt | 2.897,14 |
zuletzt aktualisiert am 05.03.2024